All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen für den Hote­lauf­nah­mev­er­trag im Hotel

Aus Grün­den der Les­barkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichts­destoweniger beziehen sich die Angaben auf Ange­hörige bei­der Geschlechter.

1. Gel­tungs­bere­ich
1.1 Ver­tragspart­ner
Die vor­liegen­den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend AGB“) gel­ten für Verträge über die mietweise Über­las­sung von Hotelz­im­mern zur Beherber­gung, sowie alle erbracht­en weit­eren Leis­tun­gen und Liefer­un­gen der Hotel Sonne Ander­matt AG (nach­fol­gend «das Hotel» genan­nt) an Gäste und Ver­anstal­ter (nach­fol­gend «Gast» bzw. «Ver­anstal­ter»).

Sie bilden einen inte­gri­eren­den Bestandteil jedes einzel­nen Ver­trages zwis­chen dem Hotel und seinen Gästen bzw. einem Ver­anstal­ter.

1.2 Son­dervere­in­barun­gen
Abwe­ichun­gen von diesen AGB bedür­fen zu ihrer Gültigkeit ein­er aus­drück­lichen Vere­in­barung.

2. All­ge­mein
2.1 Ver­tragsab­schluss
Der Ver­trag zwis­chen dem Hotel und dem Gast kommt erst mit Zugang der vom Gast gegen- geze­ich­neten Reser­va­tions­bestä­ti­gung beim Hotel zu Stande. Bis zu diesem Zeit­punkt behält sich das Hotel das Recht vor, pro­vi­sorisch reservierte Zim­mer und/​oder Räum­lichkeit­en ander­weit­ig zu vergeben. Hat ein Drit­ter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusam­men mit dem Gast als Gesamtschuld­ner für alle Verpflich­tun­gen aus dem Hote­lauf­nah­mev­er­trag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erk­lärung des Drit­ten vor­liegt.

2.2 Leis­tung, Zahlun­gen und Preise
Das Hotel verpflichtet sich, die vom Gast bestell­ten und vom Hotel schriftlich zuge­sagten Leis­tun­gen zu erbrin­gen. Sämtliche Preise ver­ste­hen sich in Schweiz­er Franken (CHF) und schliessen die geset­zliche Mehrw­ert­s­teuer (MWST) zum jew­eils gülti­gen Satz ein.

Das Hotel ist berechtigt, jed­erzeit eine angemessene Anzahlung zu ver­lan­gen. Kommt der Gast sein­er Verpflich­tung zur Anzahlung nicht frist­gemäss nach, ist das Hotel berechtigt, nach Anset­zung ein­er angemesse­nen Nach­frist vom Ver­trag zurück­zutreten. Der Gast ist dem Hotel für den daraus ent­stande­nen Schaden haft­bar.

Sofern keine Anzahlung vom Hotel ver­langt wird, ist der gesamte Rech­nungs­be­trag spätestens bei der Abreise vom Gast per Kred­itkarte, Deb­itkarte, oder in bar zu bezahlen.

Über­schre­it­et der Zeitraum zwis­chen Ver­tragsab­schluss und Ver­tragser­fül­lung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel all­ge­mein für der­ar­tige Leis­tun­gen berech­nete Preis, so kann dieses den ver­traglich vere­in­barten Preis angemessen, höch­stens jedoch um 5% anheben. Die Preise kön­nen vom Hotel fern­er geän­dert wer­den, wenn der Gast nachträglich Änderun­gen der Anzahl der gebucht­en Zim­mer, der Leis­tung des Hotels oder der Aufen­thalts­dauer der Gäste wün­scht und das Hotel dem zus­timmt.

Rech­nun­gen des Hotels ohne Fäl­ligkeits­da­tum sind bin­nen 10 Tagen ab Zugang der Rech­nung ohne Abzug zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufge­laufene Forderun­gen jed­erzeit fäl­lig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu ver­lan­gen.

Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszin­sen in Höhe von 5% p.a. zu erheben.

3. Haf­tung
3.1 Haf­tungs­beschränkung
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Schä­den und Ver­luste, die durch ihn oder Begleit­per­so­n­en verur­sacht wer­den. Das Hotel lehnt jede Haf­tung für Dieb­stahl und Beschädi­gun­gen von Sachen ab, die vom Gast oder von Begleit­per­so­n­en einge­bracht wer­den. Dies gilt auch für die auf den Hotel­park­plätzen abgestell­ten Fahrzeuge.

Das Hotel haftet (ver­traglich und/​oder ausserver­traglich) nur bei absichtlich­er oder grob fahrläs­siger Schädi­gung und nur für direk­te Schä­den. Jede weit­erge­hende Haf­tung wird nach Mass­gabe von Art. 100 des Schweiz­erischen Oblig­a­tion­srechts («OR») wegbedun­gen. Eben­so wird die Haf­tung für Hil­f­sper­so­n­en des Hotels gemäss Art. 101 Abs. 2 OR gän­zlich aus­geschlossen.

4. Ver­tragsrück­tritt des Gastes
(i. e. Abbestel­lung, Stornierung) und Nichti­nanspruch­nahme der Leis­tun­gen des Hotels Ein Rück­tritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlosse­nen Ver­trag bedarf der schriftlichen Zus­tim­mung des Hotels. Erfol­gt diese nicht, so ist der vere­in­barte Preis aus dem Ver­trag auch dann zu zahlen, wenn der Gast ver­tragliche Leis­tun­gen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Ver­let­zung der Verpflich­tung des Hotels zur Rück­sicht­nahme auf Rechte, Rechts­güter und Inter­essen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Fes­thal­ten am Ver­trag nicht mehr zuzu­muten ist, oder ein son­stiges geset­zlich­es oder ver­traglich­es Rück­trittsrecht zuste­ht.

4.1 Rück­tritts­frist
Sofern zwis­chen dem Hotel und dem Gast ein Ter­min zum kosten­freien Rück­tritt vom Ver­trag schriftlich vere­in­bart wurde, kann der Gast bis dahin vom Ver­trag zurück­treten, ohne Zahlungs- oder Schadenser­satzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rück­trittsrecht des Gastes erlis­cht, wenn er nicht bis zum vere­in­barten Ter­min sein Recht zum Rück­tritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rück­tritts des Gastes gemäss Num­mer 1 Satz 1.1 vor­liegt.

4.2 Stornierungs­be­din­gung
Kosten­frei bis 6 Wochen vor Anreise
4. bis 5. Woche vor Anreise 30% des Über­nach­tung­spreis­es
Bis 3 Wochen vor Anreise 50% des Über­nach­tung­spreis­es
Bis 2 Wochen vor Anreise 80% des Über­nach­tung­spreis­es danach 100%

4.3 Berech­nung Annul­la­tion­skosten
Bei vom Gast nicht in Anspruch genomme­nen Zim­mern hat das Hotel die Ein­nah­men aus ander­weit­iger Ver­mi­etung der Zim­mer sowie die einges­parten Aufwen­dun­gen anzurech­nen. Dem Hotel ste­ht es frei, die ver­traglich vere­in­barte Vergü­tung zu ver­lan­gen und den Abzug für ersparte Aufwen­dun­gen zu pauschal­isieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, min­destens 1 Nacht bzw. max­i­mal 3 Nächte des ver­traglich vere­in­barten Preis­es für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück zu zahlen. Dem Gast ste­ht der Nach­weis frei, dass der oben genan­nte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe ent­standen ist.

5. Rück­tritt des Hotels
Sofern ein kosten­freies Rück­trittsrecht des Gastes inner­halb ein­er bes­timmten Frist schriftlich vere­in­bart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum sein­er­seits berechtigt, vom Ver­trag zurück­zutreten, wenn Anfra­gen ander­er Gäste nach den ver­traglich gebucht­en Zim­mern vor­liegen und der Gast auf Rück­frage des Hotels auf sein Recht zum Rück­tritt nicht verzichtet. Wird eine vere­in­barte oder oben gemäss Klausel 2 Nr. 2.2 ver­langte Vorauszahlung auch nach Ver­stre­ichen ein­er vom Hotel geset­zten angemesse­nen Nach­frist nicht geleis­tet, so ist das Hotel eben­falls zum Rück­tritt vom Ver­trag berechtigt. Fern­er ist das Hotel berechtigt, aus sach­lich gerecht­fer­tigtem Grund vom Ver­trag ausseror­dentlich zurück­zutreten, beispiel­sweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertre­tende Umstände die Erfül­lung des Ver­trages unmöglich machen
  • Zim­mer unter irreführen­der oder falsch­er Angabe wesentlich­er Tat­sachen, z.B. in der Per­son des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
  • das Hotel begrün­de­ten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch­nahme der Hotelleis­tung den rei­bungslosen Geschäfts­be­trieb, die Sicher­heit oder das Ansehen
  • des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organ­i­sa­tions­bere­ich des Hotels zuzurech­nen ist
     

Bei berechtigtem Rück­tritt des Hotels entste­ht kein Anspruch des Gastes auf Schadenser­satz.

6. Hotelz­im­mer
6.1 Anreise- und Abreisezeit­en
Die Hotelz­im­mer sind am Anreise­tag ab 15.00 Uhr bezugs­bere­it und am Abreise­tag vor 11.00 Uhr zu ver­lassen. Late Check-Outs bis 17.00 Uhr sind nach Ver­füg­barkeit mit ein­er Gebühr von CHF 50.00 möglich. Am vere­in­barten Abreise­tag sind die Zim­mer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Ver­fü­gung zu stellen. Danach kann das Hotel auf­grund der ver­späteten Räu­mung des Zim­mers für dessen ver­tragsüber­schre­i­t­ende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logis­preis­es (Lis­ten­preis­es) in Rech­nung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.

Zustell­bet­ten, Hunde sowie Tief­gara­gen­plätze unter­liegen ein­er zusät­zlichen Gebühr.

7. Schluss­bes­tim­mungen
7.1 Änderun­gen und Ergänzun­gen
Änderun­gen oder Ergänzun­gen des Ver­trags, von Zusatzvere­in­barun­gen oder dieser Geschäfts­be­din­gun­gen bedür­fen der Schrift­form. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schrift­former­forder­nis. Ein­seit­ige Änderun­gen der Ver­tragspartei bzw. des Ver­anstal­ters sind unwirk­sam.

7.2 Erfül­lungs- und Zahlung­sort
Erfül­lungs- und Zahlung­sort sämtlich­er Verträge mit dem Hotel ist der Sitz des See­ho­tel Wald­stät­ter­hof in Brun­nen.

7.3 Teilun­wirk­samkeit
Soll­ten einzelne oder mehrere Bes­tim­mungen dieser AGB ganz oder teil­weise unzuläs­sig, unwirk­sam oder son­st aus irgen­deinem Grunde nicht voll­streck­bar sein oder wer­den, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übri­gen nicht berührt. Die Parteien verpflicht­en sich, in gute Treuen zusam­men­zuwirken, um eine solche Bes­tim­mung durch eine andere, dem damit gewoll­ten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahek­om­mende Bes­tim­mung zu erset­zen.

7.4 Anwend­bares Recht / Gerichts­stand / Spezial­dom­izil
Sämtliche Ver­trags­beziehun­gen zwis­chen dem Gast und dem Hotel sowie die vor­liegen­den AGB unter­ste­hen dem schweiz­erischen materiellen Recht, unter Auss­chluss der Nor­men des Bun­des­ge­set­zes über das Inter­na­tionale Pri­va­trecht.

Alle Stre­it­igkeit­en zwis­chen den Parteien im Zusam­men­hang mit der Anwen­dung, Ausle­gung, Durch­führung des zwis­chen ihnen geschlosse­nen Ver­trages sowie dieser AGB wer­den durch die ordentlichen Gerichte des Kan­tons Schwyz entsch­ieden. Auss­chliesslich­er Gerichts­stand ist Brun­nen. Bei Ver­tragsparteien, welche ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Aus­land haben, gilt Ander­matt als Spezial­dom­izil im Sinne von Art. 50 Abs. 2 des Bundge­set­zes über Schuld­be­trei­bung und Konkurs.

Der Gast bzw. der Ver­anstal­ter bestätigt durch seine Unter­schrift, dass er von dem Inhalt dieser All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen Ken­nt­nis hat und erk­lärt sich mit deren uneingeschränk­ter Gel­tung ein­ver­standen.

Hotel- und Restau­rant­gäste stim­men den AGB des Hotels mit Buchung eines Zim­mers oder ein­er Tis­chre­servierung stillschweigend zu.

Für weit­ere Auskün­fte
Matthias Win­kler
Gast­ge­ber
Hotel Sonne Ander­matt
Tel. 041 41 820 12 26
info@​hotelsonneandermatt.​ch


Ander­matt im Juli 2023