All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen für den Hote­lauf­nah­mev­er­trag im Hotel

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.



1. Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotel Sonne Andermatt AG (nachfolgend "das Hotel" genannt) an Gäste und Veranstalter (nachfolgend „Gast“ bzw. „Veranstalter“).

Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen dem Hotel und seinen Gästen bzw. einem Veranstalter.


1.2 Sondervereinbarungen

Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung.



2. Allgemein

2.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Gast kommt erst mit Zugang der vom Gast gegen- gezeichneten Reservationsbestätigung beim Hotel zu Stande. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich das Hotel das Recht vor, provisorisch reservierte Zimmer und/oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


2.2 Leistung, Zahlungen und Preise

Das Hotel verpflichtet sich, die vom Gast bestellten und vom Hotel schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Satz ein.

Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast ist dem Hotel für den daraus entstandenen Schaden haftbar.

Sofern keine Anzahlung vom Hotel verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Gast per Kreditkarte, Debitkarte, oder in bar zu bezahlen.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu erheben.



3. Haftung

3.1 Haftungsbeschränkung

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Schäden und Verluste, die durch ihn oder Begleitpersonen verursacht werden. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Sachen ab, die vom Gast oder von Begleitpersonen eingebracht werden. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.

Das Hotel haftet (vertraglich und/oder ausservertraglich) nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitergehende Haftung wird nach Massgabe von Art. 100 des Schweizerischen Obligationsrechts ("OR") wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen des Hotels gemäss Art. 101 Abs. 2 OR gänzlich ausgeschlossen.



4. Vertragsrücktritt des Gastes

(i. e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.


4.1 Rücktrittsfrist

Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäss Nummer 1 Satz 1.1 vorliegt.


4.2 Stornierungsbedingung

Kostenfreie Stornierung bis 3 Tag (72h) vor Anreise möglich. Eine spätere Stornierung oder Nichtanreise wird mit der 1. Nacht in Rechnung gestellt.


4.3 Berechnung Annullationskosten

Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 1 Nacht bzw. maximal 3 Nächte des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.



5. Rücktritt des Hotels

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 2 Nr. 2.2 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls


– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen

– des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


6. Hotelzimmer
6.1 Anreise- und Abreisezeiten

Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen. Late Check-Outs bis 17.00 Uhr sind nach Verfügbarkeit mit einer Gebühr von CHF 50.00 möglich. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.

Zustellbetten, Hunde sowie Tiefgaragenplätze unterliegen einer zusätzlichen Gebühr.



7. Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, von Zusatzvereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Einseitige Änderungen der Vertragspartei bzw. des Veranstalters sind unwirksam.


7.2 Erfüllungs- und Zahlungsort

Erfüllungs- und Zahlungsort sämtlicher Verträge mit dem Hotel ist der Sitz des Seehotel Waldstätterhof in Brunnen.


7.3 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in gute Treuen zusammenzuwirken, um eine solche Bestimmung durch eine andere, dem damit gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.


7.4 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Spezialdomizil

Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Hotel sowie die vorliegenden AGB unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss der Normen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.


Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Anwendung, Auslegung, Durchführung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages sowie dieser AGB werden durch die ordentlichen Gerichte des Kantons Schwyz entschieden. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brunnen. Bei Vertragsparteien, welche ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben, gilt Andermatt als Spezialdomizil im Sinne von Art. 50 Abs. 2 des Bundgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.

Der Gast bzw. der Veranstalter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis hat und erklärt sich mit deren uneingeschränkter Geltung einverstanden.

Hotel- und Restaurantgäste stimmen den AGB des Hotels mit Buchung eines Zimmers oder einer Tischreservierung stillschweigend zu.


Für weitere Auskünfte:

Matthias Winkler, Gastgeber, Hotel Sonne Andermatt, Tel. 0041 41 820 12 26, info@hotelsonneandermatt.ch




Andermatt im Juli 2023