Condizioni generali per il contratto di alloggio nell'hotel
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
1. Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotel Sonne Andermatt AG (nachfolgend «das Hotel» genannt) an Gäste und Veranstalter (nachfolgend «Gast» bzw. «Veranstalter»).
Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen dem Hotel und seinen Gästen bzw. einem Veranstalter.
1.2 Sondervereinbarungen
Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung.
2. Allgemein
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Gast kommt erst mit Zugang der vom Gast gegen- gezeichneten Reservationsbestätigung beim Hotel zu Stande. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich das Hotel das Recht vor, provisorisch reservierte Zimmer und/oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.2 Leistung, Zahlungen und Preise
Das Hotel verpflichtet sich, die vom Gast bestellten und vom Hotel schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Satz ein.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast ist dem Hotel für den daraus entstandenen Schaden haftbar.
Sofern keine Anzahlung vom Hotel verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Gast per Kreditkarte, Debitkarte, oder in bar zu bezahlen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu erheben.
3. Haftung
3.1 Haftungsbeschränkung
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Schäden und Verluste, die durch ihn oder Begleitpersonen verursacht werden. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Sachen ab, die vom Gast oder von Begleitpersonen eingebracht werden. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
Das Hotel haftet (vertraglich und/oder ausservertraglich) nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitergehende Haftung wird nach Massgabe von Art. 100 des Schweizerischen Obligationsrechts («OR») wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen des Hotels gemäss Art. 101 Abs. 2 OR gänzlich ausgeschlossen.
4. Vertragsrücktritt des Gastes
(i. e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.1 Rücktrittsfrist
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäss Nummer 1 Satz 1.1 vorliegt.
4.2 Stornierungsbedingung
Kostenfrei bis 6 Wochen vor Anreise
4. bis 5. Woche vor Anreise 30% des Übernachtungspreises
Bis 3 Wochen vor Anreise 50% des Übernachtungspreises
Bis 2 Wochen vor Anreise 80% des Übernachtungspreises danach 100%
4.3 Berechnung Annullationskosten
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 1 Nacht bzw. maximal 3 Nächte des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäss Klausel 2 Nr. 2.2 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- cause di forza maggiore o altre circostanze non imputabili all'hotel rendono impossibile l'adempimento del contratto
- le camere vengono prenotate con informazioni fuorvianti o false su fatti rilevanti, ad esempio l'identità dell'ospite o lo scopo del soggiorno
- l'hotel ha ragionevoli motivi per ritenere che l'utilizzo dei servizi dell'hotel possa compromettere il regolare svolgimento dell'attività, la sicurezza o la reputazione dell'hotel.
- dell'albergo in pubblico senza che ciò sia riconducibile alla sfera di controllo o all'organizzazione dell'albergo stesso
In caso di cancellazione giustificata da parte dell'hotel, l'ospite non ha diritto ad alcun risarcimento.
6. Camere d'albergo
6.1 Orari di arrivo e di partenza
Le camere d'albergo sono pronte per essere occupate a partire dalle ore 15.00 del giorno di arrivo e devono essere liberate entro le ore 11.00 del giorno di partenza. È possibile effettuare il check-out tardivo fino alle 17.00, a seconda della disponibilità e con un addebito di 50,00 CHF. Il giorno concordato per la partenza, le camere devono essere liberate e messe a disposizione dell'hotel entro e non oltre le ore 11.00. Dopo tale orario, l'hotel può addebitare il 50% dell'intero prezzo dell'alloggio (prezzo di listino) per lo sgombero tardivo della camera fino alle 18.00 e il 100% a partire dalle 18.00.
Letti supplementari, cani e parcheggi sotterranei sono soggetti a un costo aggiuntivo.
7. Disposizioni finali
7.1 Modifiche e aggiunte
Le modifiche o le aggiunte al contratto, agli accordi aggiuntivi o alle presenti condizioni devono essere effettuate per iscritto. Ciò vale anche per qualsiasi deroga al requisito della forma scritta. Le modifiche unilaterali da parte del contraente o dell'organizzatore non sono valide.
7.2 Luogo di adempimento e di pagamento
Il luogo di adempimento e di pagamento per tutti i contratti con l'hotel è la sede legale del Seehotel Waldstätterhof a Brunnen.
7.3 Invalidità parziale
Qualora una o più disposizioni delle presenti CG fossero o divenissero per qualsiasi motivo invalide, inefficaci o comunque inapplicabili, ciò non pregiudica la validità delle restanti disposizioni delle presenti CG. Le parti si impegnano a collaborare in buona fede per sostituire tale disposizione con un'altra che si avvicini il più possibile allo scopo economico previsto.
7.4 Diritto applicabile / foro competente / domicilio speciale
Tutti i rapporti contrattuali tra l'ospite e l'hotel, nonché le presenti CGC, sono soggetti al diritto sostanziale svizzero, ad esclusione delle disposizioni della Legge federale sul diritto internazionale privato.
Tutte le controversie tra le parti in relazione all'applicazione, all'interpretazione e all'esecuzione del contratto stipulato tra di esse, nonché delle presenti CGC, saranno decise dai tribunali ordinari del Cantone di Svitto. Il foro competente esclusivo è Brunnen. Nel caso di parti contraenti che hanno la loro residenza o la loro attività all'estero, Andermatt è considerato il domicilio speciale ai sensi dell'art. 50 cpv. 2 della Legge federale sull'esecuzione e sul fallimento.
L'ospite o l'organizzatore conferma con la sua firma di essere a conoscenza del contenuto delle presenti Condizioni generali di contratto e dichiara di essere d'accordo con la loro validità illimitata.
Gli ospiti dell'hotel e del ristorante accettano tacitamente le Condizioni Generali dell'hotel al momento della prenotazione della camera o del tavolo.
Per ulteriori informazioni
Matthias Winkler
Host
Hotel Sonne Andermatt
Tel. 041 41 820 12 26
info@hotelsonneandermatt.ch
Andermatt nel luglio 2023