General Terms and Conditions for the Hotel Accommodation Contract in the Hotel
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
1. Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotel Sonne Andermatt AG (nachfolgend «das Hotel» genannt) an Gäste und Veranstalter (nachfolgend «Gast» bzw. «Veranstalter»).
Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen dem Hotel und seinen Gästen bzw. einem Veranstalter.
1.2 Sondervereinbarungen
Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung.
2. Allgemein
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Gast kommt erst mit Zugang der vom Gast gegen- gezeichneten Reservationsbestätigung beim Hotel zu Stande. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich das Hotel das Recht vor, provisorisch reservierte Zimmer und/oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.2 Leistung, Zahlungen und Preise
Das Hotel verpflichtet sich, die vom Gast bestellten und vom Hotel schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Satz ein.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast ist dem Hotel für den daraus entstandenen Schaden haftbar.
Sofern keine Anzahlung vom Hotel verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Gast per Kreditkarte, Debitkarte, oder in bar zu bezahlen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu erheben.
3. Haftung
3.1 Haftungsbeschränkung
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Schäden und Verluste, die durch ihn oder Begleitpersonen verursacht werden. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Sachen ab, die vom Gast oder von Begleitpersonen eingebracht werden. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
Das Hotel haftet (vertraglich und/oder ausservertraglich) nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitergehende Haftung wird nach Massgabe von Art. 100 des Schweizerischen Obligationsrechts («OR») wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen des Hotels gemäss Art. 101 Abs. 2 OR gänzlich ausgeschlossen.
4. Vertragsrücktritt des Gastes
(i. e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.1 Rücktrittsfrist
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäss Nummer 1 Satz 1.1 vorliegt.
4.2 Stornierungsbedingung
Kostenfrei bis 6 Wochen vor Anreise
4. bis 5. Woche vor Anreise 30% des Übernachtungspreises
Bis 3 Wochen vor Anreise 50% des Übernachtungspreises
Bis 2 Wochen vor Anreise 80% des Übernachtungspreises danach 100%
4.3 Berechnung Annullationskosten
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 1 Nacht bzw. maximal 3 Nächte des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäss Klausel 2 Nr. 2.2 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- force majeure or other circumstances for which the hotel is not responsible make it impossible to fulfill the contract
- rooms are booked with misleading or false information regarding material facts, e.g. the identity of the guest or the purpose of the stay
- the hotel has reasonable grounds to believe that the use of the hotel's services could jeopardize the smooth running of the business, the safety or the reputation of the hotel.
- of the hotel in public without this being attributable to the hotel's sphere of control or organization
In the event of justified withdrawal by the hotel, the guest shall not be entitled to any compensation.
6. Hotel rooms
6.1 Arrival and departure times
The hotel rooms are ready for occupancy from 3.00 p.m. on the day of arrival and must be vacated before 11.00 a.m. on the day of departure. Late check-outs until 5.00 p.m. are possible subject to availability with a charge of CHF 50.00. On the agreed day of departure, the rooms must be vacated and made available to the hotel by 11.00 a.m. at the latest. After this time, the hotel may charge 50% of the full accommodation price (list price) for late vacating of the room until 6.00 p.m. and 100% from 6.00 p.m. onwards.
Extra beds, dogs and underground parking spaces are subject to an additional charge.
7. Final provisions
7.1 Amendments and additions
Amendments or additions to the contract, additional agreements or these terms and conditions must be made in writing. This also applies to any waiver of the written form requirement. Unilateral amendments by the contracting party or the organizer are invalid.
7.2 Place of performance and payment
The place of performance and payment for all contracts with the hotel is the registered office of the Seehotel Waldstätterhof in Brunnen.
7.3 Partial invalidity
Should individual or several provisions of these GTC be or become invalid, ineffective or otherwise unenforceable for any reason, this shall not affect the validity of the remaining provisions of these GTC. The parties undertake to work together in good faith to replace such a provision with another provision that comes as close as possible to the intended economic purpose.
7.4 Applicable law / place of jurisdiction / special domicile
All contractual relationships between the guest and the hotel as well as these GTC are subject to Swiss substantive law, to the exclusion of the provisions of the Federal Act on Private International Law.
All disputes between the parties in connection with the application, interpretation and performance of the contract concluded between them and these GTC shall be decided by the ordinary courts of the Canton of Schwyz. The exclusive place of jurisdiction is Brunnen. In the case of contracting parties who have their place of residence or business abroad, Andermatt shall be deemed to be the special domicile within the meaning of Art. 50 para. 2 of the Federal Debt Enforcement and Bankruptcy Act.
The guest or the organizer confirms by his signature that he is aware of the content of these General Terms and Conditions and declares his agreement with their unrestricted validity.
Hotel and restaurant guests tacitly agree to the hotel's General Terms and Conditions when booking a room or making a table reservation.
For further information
Matthias Winkler
Host
Hotel Sonne Andermatt
Tel. 041 41 820 12 26
info@hotelsonneandermatt.ch
Andermatt in July 2023